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Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Karlsruhe

In einer zunehmend sicherheitsbewussten Gesellschaft gewinnt der private Sicherheitsdienstleistungssektor stetig an Bedeutung. Wer in diesem Berufsfeld tätig werden möchte – sei es im Objektschutz, im Veranstaltungsdienst oder als Türsteher –, benötigt fundiertes Fachwissen und rechtliche Kenntnisse.

Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist dabei eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe.

Unser Schulungszentrum bietet Ihnen eine gezielte, praxisnahe Vorbereitung auf diese Prüfung – kompetent, verständlich und auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Anforderungen. Starten Sie mit uns Ihre Karriere in der Sicherheitsbranche – gut geschult, bestens vorbereitet.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten? Bundesweit fallen weit über 50 % der Teilnehmer beim ersten Versuch durch. Unsere Kursteilnehmer haben dank der intensiven Vorbereitung wesentlich bessere Chancen.

Was ist die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO)?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung in Deutschland für Personen, die in bestimmten Bereichen des Sicherheitsgewerbes tätig sein wollen. Sie dient dem Nachweis, dass die betreffende Person über die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse verfügt, um Sicherheitsaufgaben zuverlässig und rechtssicher auszuführen.

Ziel und Bedeutung:

Die Sachkundeprüfung soll sicherstellen, dass Personen im Bewachungsgewerbe mit rechtlichen Grundlagen, Umgang mit Menschen, Deeskalationstechniken und dem Schutz von Leben und Eigentum vertraut sind.

Wer muss die Prüfung ablegen?

Die Sachkundeprüfung ist zwingend erforderlich für Personen, die folgende Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe ausüben wollen:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Einkaufszentren)
  • Schutz vor Ladendieben (sogenannte Doormen)
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Aufnahmeeinrichtungen
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (beispielsweise Einlasskontrollen bei Konzerten)

Auch Gewerbetreibende, die ein Bewachungsunternehmen gründen oder leiten wollen, müssen die Prüfung bestehen.

Inhalte der Sachkundeprüfung

Die Prüfung behandelt unter andreem folgende Themen:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht, Datenschutzrecht
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Waffenrecht (soweit relevant)

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt und besteht aus:

  • schriftlichem Teil (Multiple-Choice-Fragen)
  • mündlichem Teil (Prüfungsgespräch)
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